Betriebliche Ersthelfer? Wir haben den passenden Lehrgang
Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training erforderlich.
Der Lehrgang wird durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt (DGUV Vorschrift 1).
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet.
Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.
Termin: 15. September 2020
Beginn: 08:00 Uhr
Ende: ca. 16:00 Uhr
Ort:
FAIR Ahaus
Fleehook 2, 48683 Ahaus
Schulungsraum
Die Schulung findet unter allen vom Land Nordrhein-Westfalen verordneten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie statt.
Haben Sie Interesse?
Anmeldungen unter:
Tel. 0 25 61 / 955 49 – 61
m.raewer@fair-ahaus.de
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