Personalüberlassung oder Zeitarbeit ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Personaldienstleister Arbeitnehmer beschäftigt und sie dann an Unternehmen vermittelt, um temporäre oder projektbezogene Arbeitsaufgaben auszuführen.
Bewerber können von der Personalüberlassung/Zeitarbeit profitieren, indem sie Zugang zu einer breiten Palette von Jobmöglichkeiten erhalten, von einer schnellen Vermittlung zu neuen Jobs profitieren und in vielen Fällen auch von einer besseren Work-Life-Balance durch flexible Arbeitsbedingungen profitieren.
Die Dauer von Einsätzen von Zeitarbeitskräften kann variieren, aber in der Regel werden langfristige oder unbefristete Stellen bevorzugt, sofern sie verfügbar sind. Manchmal kann es auch vorkommen, dass es kurzfristige oder projektbezogene Jobs gibt.
Die meisten Personaldienstleister haben bestimmte Voraussetzungen für die Einstellung von Zeitarbeitskräften, wie zum Beispiel bestimmte berufliche Qualifikationen oder Erfahrungen. Die genauen Anforderungen variieren jedoch von Unternehmen zu Unternehmen.
Die Entlohnung von Zeitarbeitskräften richtet sich grundsätzlich nach einem Tarifvertrag (z.B. iGZ-DGBV). In den meisten Fällen wird mittlerweile auftragsbezogen weit übertariflich entlohnt. Der Personaldienstleister ist für die korrekte Entlohnung der Zeitarbeitskräfte verantwortlich.
Als Zeitarbeitskraft haben Sie dieselben Arbeitsrechte wie andere Arbeitnehmer, einschließlich des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit. Darüber hinaus sind Sie durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geschützt, das bestimmte Vorschriften für den Einsatz von Zeitarbeitskräften vorsieht, wie z.B. die Höchstdauer von Einsätzen und equal pay.